Durchführung von Potentialberatungen
Besonderheiten der Potentialberatungen:
Potentialberatungen sind spezifische Beratungen, deren Kosten zu 50% vom ESF gefördert werden.
Diese Beratungsförderung gilt für alle Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind, mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter haben und deren Geschäftssitz in NRW ist. Es können alle 3 Jahre Potentialberatungen realisiert werden.
Maximal förderfähige Beratungskosten: 15.000,-€
Maximale Förderung (Zuschuß des ESF): 7.500,-€.
Das bedeutet, Sie zahlen nur die Hälfte der Beratungskosten selber.....
Inhalte von Potentialberatungen (Beispiele):
Wir erarbeiten mit Ihnen und Ihrem Mitarbeiterteam die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens aus neutraler und nicht aus “betriebsblinder” Sicht.
Auch die Implementierung bzw. Optimierung von QM-Systemen (Qualitätsmanagement-Systemen) kann Bestandteil von Potentialberatungen sein.
Egal, welche Thematik bei Ihnen bearbeitet wird, die Erstellung eines detaillierten Handlungsplans zur Förderung der Stärken und zur Reduzierung der erkannten Schwächen ist immer Bestandteil einer Potentialberatungen.
Beispiele für mögliche Themen einer Potentialberatung:
- Organisationsentwicklung (Bsp.: zur Standortsicherung, -ausbau)
- Erarbeitung der Stärken und Schwächen des Unternehmens.
- Optimierung der Personal- und Ressourcenplanung.
- Optimierung der Arbeitsorganisation.
- Optimierung der innerbetrieblichen Wertschöpfungskette und der Geschäftsprozesse.
- etc.
Mögliche Vorgehensweise bei der Potentialberatung
- Aufnahme des Momentanzustandes.
- Berichterstellung mit konkreten Maßnahmen und Handlungsvorschlägen (Istanalyse).
-
Umsetzungsbeginn der Maßnahmen zu den o.g. Schwerpunkten. Z.B.:
- klare Verteilung von Verantwortungen und Zuständigkeiten im Unternehmen (Dezentralisierung der Verantwortung).
- Aufarbeitung der gefundenen Schwachstellen.
-
ggf. Erschließung neuer Kundenkreise, d.h. Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit (strategische Ausrichtungen). - usw.
ESF-Förderprogramm:
Potentialberatungen werden in NRW gefördert. Hierzu wurde ein ESF-Förderprogramm aufgelegt, welches es unseren Kunden, im Rahmen der Förderbedingungen, ermöglicht 50 % der Beratungskosten als Zuschuß zu refinanzieren. Das bedeutet, dass unsere Kunden nur 50% der Beratungskosten selber tragen müssen.
Fragen Sie uns nach den Details – wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.